Ebenso wenig bestehen Anzeichen, dass der beigezogene Brückenexperte nicht eine unabhängige Einschätzung aus fachlicher Sicht vorgenommen hätte. Die BVD sieht daher keinen Anlass, die Ergebnisse dieses Workshop-Verfahrens sowie die Ausführungen des Brückenexperten bei der eigenen Beurteilung nicht miteinzubeziehen.