Es mag zwar zutreffen, dass dieses Verfahren sowie der Beizug eines Brückenexperten von den Beschwerdegegnerinnen als Bauherrschaft initiiert wurde. Der Prozess war jedoch ergebnisoffen, das Gremium breit abgestützt und es sind keine Anzeichen erkennbar, dass dabei nicht alle relevanten Umstände (und damit auch die Interessen des Natur- und Tierschutzes) berücksichtigt worden wären. Ebenso wenig bestehen Anzeichen, dass der beigezogene Brückenexperte nicht eine unabhängige Einschätzung aus fachlicher Sicht vorgenommen hätte.