Die Bauherrschaft führte in Zusammenarbeit mit einem Architekturbüro ein Workshop-Verfahren unter Beizug und Mitwirkung der Gemeinden, des Kantons, der Denkmalpflege, des Heimatschutzes und eines Brückenexperten durch.14 Gemäss den Ausführungen der Beschwerdegegnerinnen15 wurden dabei im ersten Halbjahr 2019 innerhalb dieser Begleitgruppe die Varianten Instandsetzung, Seilbrücke und Fachwerk geprüft, wobei man nach intensiver Diskussion und Abwägung der Vor- und Nachteile der Variante Seilbrücke den Vorzug gegeben habe.