Die Funktion der Brücke besteht im Überqueren der Aare für Fussgängerinnen und Fussgänger, Fahrradfahrende und Fahrzeuge (bis 3.5 t). An der Brücke ist eine Wasserleitung für die Wasserversorgung von E.________ und die Kanalisationsleitung vom H.________ befestigt. 8 Verordnung vom 27. Juni 1990 über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und