Die Anwaltsvollmacht vom 4. August 2022 ist von der Präsidentin des Vorstands und dem Geschäftsführer unterzeichnet. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde vom 18. August 2022 mit Ergänzung vom 16. September 2022 ist damit einzutreten. 2. Umschreibung des Bauvorhabens, Ausgangslage