Das AGR reichte eine Stellungnahme vom 19. Dezember 2022 ein. Mit Eingabe vom 21. Dezember 2022 nahm die Beschwerdegegnerin 1 zu den Fragen Stellung. Die Beschwerdegegnerin 3 schloss sich diesen Ausführungen mit Schreiben vom 21. Dezember 2022 an. Der Fachbericht Wildtierschutz des Jagdinspektorats vom 27. Dezember 2022 ging schliesslich am 29. Dezember 2022 beim Rechtsamt ein. Für die Einreichung des geforderten Plans «Ersatzmassnahmen Naturwerte» vom 8. April 2022 gewährte das Rechtsamt den Beschwerdegegnerinnen auf Ersuchen der Beschwerdegegnerin 1 eine Fristerstreckung. Mit Eingabe vom 23. Januar 2023 reichte die Beschwerdegegnerin 1 den Plan in dreifacher Ausfertigung ein.