5. Mit Verfügung vom 30. November 2022 holte das Rechtsamt unter Stellung verschiedener Fragen ergänzende Fachberichte beim AGR zum Eingriff in das BLN-Gebiet und beim Jagdinspektorat zum Vogelschutz ein. Gleichzeitig stellte es den Beschwerdegegnerinnen verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der geplanten Versetzung der Brücke und zur gewählten Bauweise als Schrägseilbrücke. Schliesslich forderte es die Beschwerdegegnerinnen auf, den angepassten Plan «Ersatzmassnahmen Naturwerte» vom 8. April 2022 in A3-Format und mit den nötigen Unterschriften in dreifacher Ausfertigung nachzureichen. Das AGR reichte eine Stellungnahme vom 19. Dezember 2022 ein.