Die vom Beschwerdeführer eingereichte Beschwerdeergänzung vom 16. September 2022 wurde den Verfahrensbeteiligten mit Verfügung vom 19. September 2022 zugestellt. Gleichzeitig setzte das Rechtsamt die Frist für den Schriftenwechsel neu an und holte die Vorakten ein. Bereits mit Eingabe vom 24. August 2022 informierte die ANF, dass beim Auenobjekt von nationaler Bedeutung die Perimeter-Grenze betroffen sei, der «I.________» aber ausserhalb des Auenobjekts liege. Weitergehend äusserte sich die ANF zur Beschwerde nicht und stellte auch keine Anträge. Mit Schreiben vom 21. September 2022 reichte die Beschwerdegegnerin 1 die gestempelten Pläne ein.