Entsprechend setzte das Rechtsamt die mit Verfügung vom 22. August 2022 angesetzte Frist für alle Verfahrensbeteiligten aus und stellte dem Beschwerdeführer sowie den weiteren Verfahrensbeteiligten eine Kopie der korrekten Verfügung des AGR zu. Der Beschwerdeführer erhielt Gelegenheit, seine Beschwerde anzupassen/zu ergänzen und innert 30 Tagen ab Zustellung der Verfügung beim Rechtsamt einzureichen. Gleichzeitig wurde die Vorinstanz aufgefordert, allfälligen weiteren Einsprechenden und Beschwerdeberechtigten den Gesamtentscheid mit der richtigen Verfügung des AGR möglichst rasch nochmals korrekt zu eröffnen.