«Aufgrund eines Hinweises des zuständigen Bauinspektors des AGR und nach telefonischer Abklärung mit der zuständigen Sachbearbeiterin des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland stellt der Unterzeichnende fest, dass das Regierungsstatthalteramt dem Beschwerdeführer bei der Eröffnung des angefochtenen Gesamtentscheids vom 25. Juli 2022 eine falsche Verfügung des AGR zugestellt hat. So erhielt dieser von der Vorinstanz fälschlicherweise die Verfügung des AGR vom 26. April 2022 in Sachen «Sanierung T.________strasse 18-38, S.________» (G-Nr.