Mit Verfügung vom 31. Januar 2022 nahm das Regierungsstatthalteramt das sistierte Verfahren wieder auf. Nach verschiedenen Bereinigungen und einer erneuten Publikation erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland dem Bauvorhaben gestützt auf die positive Verfügung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vom 11. April 2022 mit Gesamtentscheid vom 25. Juli 2022 die Baubewilligung. 2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 18. August 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheids sowie der Verfügung des AGR und damit sinngemäss die Erteilung des Bauabschlags.