Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen der Beschwerdeführer Einsprache. Aufgrund eines negativen Amtsberichts des Amts für Landwirtschaft und Natur (LANAT), Abteilung Naturförderung (ANF) vom 28. September 20202 beantragten die Beschwerdegegnerinnen eine Sistierung des Baubewilligungsverfahrens, welche mit Verfügung der Leitbehörde vom 26. November 2020 gewährt wurde. Am 11. Januar 2022 reichten die Beschwerdegegnerinnen die bereinigten Dokumente zu den natur- und waldrechtlichen Belangen in Form der Eingabe «Nachreichungsakten zum Dossier Bauprojekt» beim Regierungsstatthalteramt ein.