Das Bauvorhaben umfasst den Rückbau der bestehenden N.________brücke, die Erstellung einer neuen Brücke sowie deren Widerlager und Fundation über die Aare mit leicht verschobenem Standort und Anpassungen sowie Verlegung der Werkleitungen. Sowohl die alte, abzureissende als auch die neue Brücke sowie die Zufahrtswege liegen auf dem Gebiet der Beschwerdegegnerin 1 und der Beschwerdegegnerin 3. Die Ersatzaufforstungen sollen auf dem Gebiet der Beschwerdegegnerin 3 erfolgen. Gemeindegebiet der Beschwerdegegnerin 2 ist nur marginal, durch die Ersatzmassnahme «Aufwertung Mündung I.________» betroffen.