Auf dem Situationsplan vom 23. April 2021 ist als neues Bauvorhaben lediglich der hier nicht strittige Velounterstand eingezeichnet. Der Situationsplan muss folglich nicht ergänzt werden. 14. Mitteilung Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, hat die BVD mit Schreiben vom 9. September 2022 um Mitteilung des Beschwerdeentscheids gebeten. Eine Kopie dieses Entscheids geht daher zur Kenntnisnahme unter Beilage der Vorakten der Staatsanwaltschaft (zwei blaue Schnellhefter) an dieselbe. 15. Fazit und Kosten