Aus der zu bestätigenden Verfügung der Gemeinde vom 19. Juli 2022 folgt, dass die Pläne Nrn. 32.1 und 32.2 entgegen dem Stempel der Gemeinde nicht vollumfänglich, sondern nur Teile davon bewilligt wurden. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung kommt den mit dem Bewilligungsvermerk versehenen Plänen einzig dann Vorrang zu, soweit zwischen ihnen und dem Text einer Baubewilligung gewisse Unklarheiten bestehen.53 Vorliegend bestehen keine derartigen Unklarheiten. Die Gemeinde hat in der Verfügung vom 19. Juli 2022 definiert, für welche Teile des Bauvorhabens der Bauabschlag erteilt wird und wie die Wiederherstellungsmassnahmen vorzunehmen sind.