d) Die Gemeinde hat den Beschwerdeführenden für die Verschiebung der Windschutzverglasungen im Südosten und Südwesten des Attikageschosses, die Demontierung der Metallkonstruktion und des Schutznetzes sowie der beiden Glasdachstützen eine Wiederherstellungsfrist bis am 31. Oktober 2022, d.h. von etwas mehr als drei Monaten, eingeräumt. Die Windschutzverglasungen, die Metall- und Glasdachstützen sowie das Katzenschutznetz können ohne Weiteres durch einen Handwerker innerhalb von drei Monaten entfernt werden. Die Beschwerdeführenden haben insbesondere nicht vorgebracht, dass die Entfernung kompliziert oder aufwendig ist.