Diese sogenannte antizipierte Beweiswürdigung verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht.46 Vorliegend ergeben sich die tatsächlichen Verhältnisse mit genügender Klarheit aus den Akten, insbesondere aus den Plänen und den Fotos, so dass sich ein Augenschein erübrigt. Der Beweisantrag der Beschwerdeführenden wird abgelehnt. 12. Wiederherstellung