Die Beschwerdeführenden haben jedoch keine entsprechenden Nachweise erbracht. Hinzu kommt, dass das Glasdach gemäss den Fassadenplänen Nr. 32.4.1 vom 14.6.2019 und Nr. 32.2 vom 23. April 2021 waagrecht hätte montiert werden sollen. Aus den Fotos in den Vorakten der Staatsanwaltschaft geht hervor, dass das Glasdach leicht nach oben geneigt ausgeführt wurde. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die angeblichen statischen Probleme allenfalls darauf zurückzuführen wären. Es 42 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 26-27 N. 4 43 Vgl. z.B. BVE 110/2014/70 vom 28.7.2014 E. II./2. 44 Vgl. pag. 15B der Vorakten 45 Vgl. pag. 21 der Vorakten