Die Beschwerdeführenden haben in den Ausnahmegesuchen vom 11. Mai 2021 jedoch noch gar keine statischen Probleme erwähnt.44 Erstmals brachten die Beschwerdeführenden in ihrer Stellungnahme vom 26. August 2021 vor, die Glasdachstützen seien aus statischen Gründen aufgrund des starken Windes notwendig.45 In ihrer Beschwerde vom 18. August 2022 haben sie sodann nicht mehr auf den starken Wind Bezug genommen, sondern nur noch vorgebracht, das Glasdach sei stark einsturzgefährdet. Die Beschwerdeführenden haben jedoch keine entsprechenden Nachweise erbracht.