Die Gebäudehöhe wird vorliegend nicht mehr eingehalten, da sich die Windschutzwände, die Vordachstützen und die Metallkonstruktion für das Katzenschutznetz im Freihaltebereich des Attikageschosses befinden und dieses neu als Vollgeschoss gilt. Die Beschwerdeführenden selbst haben denn auch in ihrem Ausnahmegesuch vom 11. Mai 2021 bestätigt, dass die Gebäudehöhe nicht mehr eingehalten wird.35 Nach dem Gesagten hält das Bauvorhaben die geltenden Vorschriften zur Gebäudehöhe, zur Geschosszahl und dem Freihaltebereich des Attikageschosses nicht ein. Es ist damit nicht bewilligungsfähig.