Die Auslegung der Gemeinde sei unhaltbar. Auch sei der Entscheid unangemessen, da es der Beschwerdeführerin 2 nicht mehr möglich sei, ihre drei Hauskatzen aufgrund des unzumutbaren Absturzrisikos den Aussenraum des Attikageschosses betreten zu lassen. Die Gemeinde habe den Sachverhalt unrichtig festgestellt und sei aufgrund des Vertrauensschutzes an ihren Bauentscheid vom 16. September 2019 gebunden.