c) Die Beschwerdeführenden haben zwei Stützen für das Glasdach (innerkant der Brüstung) und acht bzw. sechs Eisenstäbe für die Montage eines transparenten Katzenschutznetzes (ausserkant der Brüstung) im Attikarücksprung errichtet. Sie machen geltend, dass die zwei Glasdachstützen aus statischen Gründen notwendig seien. Es ist daher davon auszugehen, dass es sich um feste, dauerhafte Einrichtungen handelt. Dasselbe gilt auch für die acht bzw. sechs Eisenstäbe für die Montage eines transparenten Katzenschutznetzes. Um eine gewisse Stabilität des Katzenschutznetzes zu erreichen, müssen die Eisenstäbe fest angebracht werden.