c) Gemäss Fassadenplan vom 23. April 2021 wollten die Beschwerdeführenden an der Südfassade ursprünglich acht Eisenstäbe für die Montage des Katzenschutznetzes errichten. Aus ihren Ausführungen in der Beschwerde folgt, dass sie ihr nachträgliches Baugesuch reduzieren wollen. Nachfolgend ist somit zu beurteilen, ob die auf die Höhe der Windschutzverglasung auf der Südwest- und der Südostseite versetzte Metallkonstruktion mit neu nur noch sechs Stützen baubewilligungspflichtig und, falls dies bejaht wird, auch bewilligungsfähig ist. 7. Baubewilligungspflicht