c) Mit Bauentscheid vom 16. September 2019 erteilte die Gemeinde den Beschwerdeführenden eine Ausnahmebewilligung für das Unterschreiten des Strassenabstandes durch die Liftanlage und die Veloabstellplätze. Zudem erteilte sie die Ausnahmebewilligung für das Überschreiten der zulässigen Gebäudehöhe und der Geschosszahl durch die neue Liftanlage. Die Ausnahmebewilligungen wurden nicht generell, sondern in Bezug auf die am 16. September 2019 genehmigten Baupläne, d.h. konkret die Liftanlage und die Veloabstellplätze, erteilt. Mit den