Das Gebot von Treu und Glauben beinhaltet den Grundsatz des Vertrauensschutzes, demzufolge sich Private auf behördliche Handlungen, die berechtigterweise bestimmte verhaltenswirksame Erwartungen wecken, verlassen dürfen. Verfügungen und Entscheide kommen als Vertrauensgrundlage in Frage, da diese den Privaten Klarheit über ihre konkreten Rechte und Pflichten verschaffen.15 Voraussetzung für eine Berufung auf den Vertrauensschutz ist, dass die betroffene Person sich berechtigterweise auf die Vertrauensgrundlage verlassen durfte und gestützt darauf Dispositionen getroffen hat, die sie nicht mehr ohne Nachteil rückgängig machen kann.