Die Gemeinde teilte der BVD telefonisch mit, dass sich die Originaldokumente bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland (Verfahrensnummer BM I.________) befänden. Mit Schreiben vom 9. September 2022 stellte die Staatsanwaltschaft der BVD die Strafanzeige der Gemeinde vom 9. April 2021, das E-Mail der Staatsanwaltschaft vom 4. August 2021 und das Antwortschreiben der Gemeinde vom 26. August 2021, je inkl. Beilagen, zu. Der zuständige Staatsanwalt ersuchte zudem um Mitteilung des Rechtsmittelentscheides.