5. Subeventualiter zu Ziff. 3 bis 4: Es sei die Angelegenheit zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen; - Unter Kosten- und Entschädigungsfolge, zzgl. MWSt -. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Es gab der Einsprecherin und dem Einsprecher des vorinstanzlichen Verfahrens Gelegenheit, sich am Beschwerdeverfahren als Partei zu beteiligen. Die Einsprecherin und der Einsprecher haben jedoch keine Beschwerdeantwort eingereicht.