1.4.d des Gesamtbauentscheids Nr. 616-19.054-1 der Einwohnergemeinde Münsingen vom 19. Juli 2020 aufzuheben; 3. Es sei festzustellen, dass die Metallkonstruktion und das Schutznetz sowie die zwei Stützen beim bereits bewilligten Glasdach auf der Südseite des Attikas baubewilligungsfrei erstellt werden können und es sei auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands betreffend Bst. D Ziff. 1.4.c und Bst. D Ziff. 1.4.d des Gesamtbauentscheids Nr. 616-19.054-1 der Einwohnergemeinde Münsingen vom 19. Juli 2022 zu verzichten; 4. Eventualiter zu Ziff.