1.1 die nachträgliche Baubewilligung für das a) Erstellen eines zusätzlichen Raumes im Untergeschoss b) Erstellen von Windschutzverglasungen beim Zugang im Erdgeschoss c) Erstellen eines Velounterstandes im Strassenabstand d) Verschieben der Windschutzverglasung im Attika nordseitig 1.2 die Ausnahmebewilligung für das Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 28 BauG für den Velounterstand und die Verglasung im Hochparterre (leicht entfernbare Baute auf Zusehen hin). Die Bewilligung kann jederzeit entschädigungslos widerrufen werden. 1.3 den Bauabschlag für folgende Teile des eingangs umschriebenen Vorhabens: a)