Die Beschwerdeführenden reichten am 24. März 2021 ein nachträgliches Baugesuch bei der Gemeinde ein für das Erstellen einer Glaseinhausung im Erdgeschoss (nordseitig), einen Velounterstand (nordseitig) und die Umgestaltung des Untergeschosses. Hinsichtlich des Attikageschosses ersuchten sie um Bewilligung des Verschiebens der Windschutzverglasung im Südwesten, das Verschieben der Windschutzverglasung im Norden (ausserkant der Brüstung), die zusätzliche Erstellung einer Windschutzverglasung im Südosten, das Erstellen von zwei Vordachstützen beim Glasvordach und das Erstellen einer Metallkonstruktion mit acht