1/22 BVD 110/2022/142 2021 darauf hin, sie habe anlässlich der nachträglichen Bauabnahme vom 21. Januar 2021 Abweichungen zu den am 16. September 2019 bewilligten Plänen festgestellt. Die Gemeinde teilte den Beschwerdeführenden mit, sie beabsichtige, die Wiederherstellung des rechtmässigen (baubewilligten) Zustandes zu verfügen, wobei die Möglichkeit zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuches bestehe. Die Beschwerdeführenden erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme.