G.________.1 Die Parzelle liegt in der Wohnzone W3. Am 20. Dezember 2020 erkundigten sich A.________ und B.________ aus der Nachbarschaft bei der Gemeinde, ob die im Attikageschoss seit kurzem angebrachten Glaswände bewilligt worden seien. In der Folge wies die Gemeinde die Beschwerdeführenden mit Schreiben vom 24. Februar 1 Vgl. Grundriss/Schnitte, Plan Nr. 32.2.1 vom 4.7.2019 (bewilligt am 8.7.2019) und Fassaden, Plan Nr. 32.4.1 vom 14.6.2019 (bewilligt am 8.7.2019), je bei den Akten der Staatsanwaltschaft