2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer Beschwerde ein. Die Beschwerde vom 5. August 2022, Postaufgabe 12. August 2022, ist am 15. August 2022 beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental eingegangen. Das Regierungsstatthalteramt hat die Beschwerde mit Schreiben vom 15. August 2022 an die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) weitergeleitet, wo sie am 16. August 2022 eingegangen ist. In der Beschwerde wird geltend gemacht, durch den Bau der Antenne erleide das Gebäudes des Beschwerdeführers einen Wertverlust, der ausgeglichen werden müsse.