Separate Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Der Beschwerdeführer und die Beschwerdeführerin haben der Beschwerdegegnerin je hälftig die Parteikosten im Betrag von CHF 3491.70 (inkl. Auslagen und exkl. Mehrwertsteuer), ausmachend je CHF 1745.85, zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn C.________, eingeschrieben - Frau D.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt A.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Steffisburg, Bauinspektorat, eingeschrieben - Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, per E-Mail