Dass Abnahmemessungen für adaptive Antennen in den Kantonen bereits durchgeführt wurden, hat das Bundesgericht im Urteil 1C_527/2021 vom 13. Juli 2023 E. 6.3 f. festgehalten. Es erübrigt sich daher, von der Beschwerdegegnerin ein Messprotokoll von mindestens einer Anlage, bei der 5G-Funkdienst installiert und in Betrieb ist, einzufordern und dem Beschwerdeführer zur Stellungnahme vorzulegen. Dem Beschwerdeführer bleibt es jedoch unbenommen, zu gegebener Zeit Einsicht in die Protokolle der hier angeordneten Abnahmemessungen zu verlangen. Gründe für eine Sistierung des Verfahrens sind somit nicht mehr ersichtlich.