c) Vorliegend hat das AUE mittels Auflage angeordnet, dass an den OMEN 3, 4, 5 und 6 Abnahmemessung durchzuführen sind. Diese dürfen nur durch eine akkreditierte Messfachfirma vorgenommen werden. Durch das klar vorgeschriebene Messverfahren ist sichergestellt, dass die Abnahmemessungen korrekt durchgeführt werden. Dass Abnahmemessungen für adaptive Antennen in den Kantonen bereits durchgeführt wurden, hat das Bundesgericht im Urteil 1C_527/2021 vom 13. Juli 2023 E. 6.3 f. festgehalten.