Mit der Abnahmemessung wird, ergänzend zur rechnerischen Prognose, nach Erstellung oder Umbau einer Mobilfunkanlage überprüft, ob die Anlagegrenzwerte im bewilligten massgebenden Betriebszustand eingehalten sind. Abnahmemessungen werden durch eine Auflage in der Baubewilligung in der Regel angeordnet, wenn die rechnerische Prognose eine Ausschöpfung des Anlagegrenzwerts von über 80 Prozent ergibt. Resultiert bei der Abnahmemessung eine höhere NIS-Belastung als erlaubt, so ist die Anlage bzw. die Sendeleistung anzupassen. Abnahmemessungen sind somit neben dem QS-System Teil des Vollzugs und stellen die Einhaltung der Grenzwerte sicher.