b) Die BVD hat die Sistierung des Beschwerdeverfahrens nach dem Bundesgerichtsurteil 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 aufgehoben und das Verfahren wieder aufgenommen. Dass hinsichtlich adaptiver Antennen, die nach dem «Worst-Case-Szenario» bewilligt wurden, gravierende Defizite beim Vollzug bestehen, kann – wie ausgeführt – nicht gesagt werden. Daran ändert auch der Bericht im Magazin K-Tipp vom 20. Oktober 2021 nichts. Mit der Abnahmemessung wird, ergänzend zur rechnerischen Prognose, nach Erstellung oder Umbau einer Mobilfunkanlage überprüft, ob die Anlagegrenzwerte im bewilligten massgebenden Betriebszustand eingehalten sind.