b) Die Gemeinde Steffisburg hielt im angefochtenen Bauentscheid fest, dass ihr Baureglement keine besonderen Vorschriften für Mobilfunkanlagen enthalte. Diese seien in der Bauzone zonenkonform, unabhängig davon, ob es sich um eine reine Wohnzone, eine gemischte Zone oder eine Arbeitszone handle und auch unabhängig davon, ob die Anlage nur Gebiete der Wohn- und Gewerbezone W3 oder auch andere Gebiete abdecke. Diese zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz zur Zonenkonformität sind nicht zu beanstanden.