a) Die Beschwerdeführerin rügt das Fehlen einer Gesamtplanung für Mobilfunkantennen in der Gemeinde Steffisburg. Der Betrieb von 5G erfordere den Bau von vielen Kleinantennen, die das Ortsbild nicht bereichern und zu einer massiven Verstrahlung führen würden, was absolut unnötig sei. Die Gemeinde Steffisburg gehöre zu den Gemeinden, die vollkommen mit Glasfaserkabel erschlossen werden sollen.