b) Das Bundesgericht hat sich wiederholt mit den Messmethoden des METAS befasst und diese für tauglich erklärt.28 Dabei hat das Bundesgericht den Einwand, wonach es an einer objektivierten Messmethode mangle, verworfen.29 Im bundesgerichtlichen Verfahren 1C_100/2021 führte das BAFU zudem aus, dass es nicht möglich sei, die Messung der elektrischen Feldstärke von adaptiven Antennen zu unterschätzen. Dies, weil es bei der frequenzselektiven Messmethode zu Überschätzungen komme, da die Messung nicht auf den Synchronisationskanal einer Antenne alleine beschränkt werden könne, sondern alle Signale erfasse, die im selben Frequenzbereich lägen.