a) Der Beschwerdeführer moniert ausserdem, es fehle eine fachlich unbestrittene, praktikable und internationale Messmethode für Abnahmemessungen bei adaptiven Antennen zur Kontrolle der Anlagegrenzwerte. Die Hochrechnung für die Immissionsprognose erfolge aufgrund der Angaben der Mobilfunkbetreiber. Dies bedeute, dass die Unabhängigkeit der Messung nicht gegeben sei. Der Bericht des Eidgenössischen Instituts für Metrologie (METAS) sei nur ein «technischer Bericht» und keine rechtsverbindliche Messanweisung. Auch die Beschwerdeführerin kritisiert, dass kein anerkanntes und geprüftes Messverfahren für adaptive Antennen vorliege.