Annahme, dass das zertifizierte QS-System der Beschwerdegegnerin27 das Einhalten der Grenzwerte nicht kontrollieren könnte, zumal hier kein Korrekturfaktor beantragt wird und folglich auch keine automatische Leistungsbegrenzung zur Anwendung kommt. Die Beschwerden erweisen sich auch in diesem Punkt als unbegründet. 10. Abnahmemessungen