Entgegen der Behauptung des Beschwerdeführers ist das BAFU indessen nicht untätig geblieben. Es ist derzeit daran, die Überprüfung der QS- Systeme durchzuführen und hat die Öffentlichkeit am 14. Oktober 2022 über deren Zwischenstand informiert.24 Inzwischen liegen auch erste Ergebnisse aus einem Pilotprojekt mit Vor-Ort-Kontrol- len an 76 Mobilfunkanlagen vor.25 Aufgrund der bisherigen Ergebnisse sah das Bundesgericht keinen Anlass, die Funktionsfähigkeit der QS-Systeme zu verneinen.26 An dieser Einschätzung vermag die unbelegte Kritik des Beschwerdeführers, es bestehe keine Akkreditierungsmöglichkeit von QS-Systemen für aktive, adaptive Antennen nichts zu ändern. Es besteht kein Grund zur