c) Zutreffend ist allerdings, dass die Kontrolle durch die QS-Systeme bei unrichtigen Angaben der Mobilfunkbetreiberinnen verfälscht werden kann. Wie der Beschwerdeführer richtig ausführt, hat das Bundesgericht das BAFU im Urteil 1C_97/2018 vom 3. September 2019 aufgefordert, erneut eine schweizweite Kontrolle des ordnungsgemässen Funktionierens der QS-Systeme durchführen zu lassen oder zu koordinieren. Entgegen der Behauptung des Beschwerdeführers ist das BAFU indessen nicht untätig geblieben.