Es führte auch aus, dass eine Echtzeitüberwachung nicht erforderlich sei, da im QS-System nicht die momentane, sondern die maximale Sendeleistung erfasst und kontrolliert werde. Zwar werde die maximale Sendeleistung für jede Antenne von der Steuerzentrale der Mobilfunkbetreiberin aus ferngesteuert eingestellt. Diese Einstellungen seien jedoch statisch und würden nur alle paar Monate oder noch seltener geändert, so dass nicht davon auszugehen sei, dass die Steuerzentralen nur für wenige Stunden oder Minuten höhere Sendeleistungen gewähren würden.