Mobilfunkanlagen erzeugte elektromagnetische Felder Veränderungen des oxidativen Gleichgewichts von Zellen mit gesundheitlichen Auswirkungen für Menschen bewirken könnten.19 Zudem verneinte es, dass die von adaptiven Antennen ausgehende diskontinuierliche (z.B. gepulste) elektromagnetische Strahlung oder schwankende Strahlungsintensitäten im Rahmen der Grenzwerte der NISV wissenschaftlich nachweisbare negative gesundheitliche Auswirkungen verursachen könnten.20 Zusammenfassend kam es zum Schluss, dass die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV gesetzeskonform sind. Das Bundesgericht hat diese Beurteilung seither in konstanter Praxis bestätigt.21