b) Die Beschwerdegegnerin hält in ihrer Beschwerdeantwort vom 6. Juni 2023 demgegenüber zusammenfassend fest, dass es keine wissenschaftlich stichhaltigen Beweise dafür gebe, dass die Mobilfunkstrahlung gesundheitliche Schädigungen auslöse. Das BAFU empfehle dem Bundesrat eine Anpassung der Grenzwerte, wenn dies neue gesicherte Erkenntnisse aus der Forschung oder aufgrund von Alltagserfahrungen erforderten. Eine solche Empfehlung sei nicht erfolgt.