Ein adaptiver Betrieb mit Anwendung des Korrekturfaktors auf die maximale Sendeleistung ist, wie in der Erwägung 5 ausgeführt, nicht vorgesehen. Die in diesem Zusammenhang vorgebrachten Rügen gehen ins Leere. Das AUE hat die Errichtung der geplanten Mobilfunkanlage aus immissionsschutzrechtlicher Sicht geprüft. Es kommt im Fachbericht Immissionsschutz vom 20. Oktober 2020 und in seiner Stellungnahme vom 29. Juni 2023 zum Schluss, dass die geplante Mobilfunkbasisstation den Anlagegrenzwert an allen OMEN rechnerisch einhält. Es besteht kein Anlass, die Fachmeinung des AUE anzuzweifeln. Die Beschwerden erweisen sich in diesem Punkt als unbegründet.