Zur Rüge betreffend die Richtungsabschwächung führte das AUE in seiner Stellungnahme vom 29. Juni 2023 aus, auch für das Frequenzband 3600 MHz könnten winkelabhängige Dämpfungen geltend gemacht werden. Die Berechnungsmethodik für die elektrische Feldstärke an den OMEN habe sich mit dem Nachtrag zur Vollzugsempfehlung nicht geändert. Es sei auch für die höchsten Frequenzen erlaubt, eine Dämpfung für die Richtungsabschwächung bis maximal 15 dB zu berücksichtigen. Die Beschwerdeführerin bringt in ihren Schlussbemerkungen nichts Konkretes vor, was die fachliche Einschätzung des AUE infrage stellen würde.